Berufsverband Kleiner und Mittlerer Unternehmen
 von Versicherungsmaklern e.V. / BV KMU-Makler
Am Bahnhof 9
82216 Germerswang
Info@kmu-makler.de

Qualifikationen


§ 34 d Absatz 8 Gewerbeordnung in Verbindung mit Abschnitt 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung -
VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) - verlangt ab dem
22.05.2007 eine Sachkundeprüfung, durch die fachspezifische Produktund Beratungskenntnisse nachge-
wiesen werden. Gemäß § 1 Absatz 4 VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und
echnologie) bedürfen Personen, die seit dem 31. August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen
als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig waren, keiner Sachkundeprüfung, wenn sie
sich bis zum 1. Januar 2009 in das Vermittlerregister (§ 11 a der Gewerbeordnung) haben eintragen lassen.
Die Prüfung kann nur bei der Industrie- und Handelkammer (IHK) abgelegt werden. Allerdings werden andere
Berufsqualifikationen gemäß § 4 der VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie) der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleichgestellt, wie z.B. das Abschlusszeugnis als
Versicherungskaufmann für Versicherungen und Finanzen.

 Home
 Impressum
 Organe
 Präsidium
 Satzung 
 FAQ - Häufige Fragen
 Berufshaftpflicht
 Qualifikation
 Gesetzgebung +
 Stellungnahme KMU
 KMU als
 Sachverständiger
 Mitgliedsantrag: 
  18€ passiv
  240€ Vollmitglied